A. Feßler Finanzberatung - Finanz- und Versicherungsmakler
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Baufinanzierung

Ihre persönliche Finanzierungsplanung

Bevor Sie sich auf die Suche nach Ihrer persönlichen Baufinanzierung begeben, ist es zunächst einmal notwendig, dass Sie sich hinsetzen und rechnen. Sie müssen ermitteln:

  • Wie viel das geplante Bau- oder Kaufvorhaben Sie insgesamt kosten wird,
  • wie viel Eigenkapital Sie einbringen können,
  • ob die auf Sie zukommenden Belastungen mit dem Ihnen zur Verfügung stehenden Einkommen überhaupt zu tragen sind.

Diese ganze Rechnerei würden Ihnen zwar auch die Geldinstitute abnehmen. Hierbei aber besteht immer die Gefahr, dass man Ihre finanziellen Verhältnisse nicht richtig erfasst und Ihren Finanzierungsplan etwas zu "optimistisch" erstellt.

Setzen Sie sich also in Ruhe hin, und stellen Sie Ihre eigene Kalkulation auf. Niemand kennt Ihre finanzielle Situation besser als Sie selbst.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch gerne persönlich bei der Ermittlung Ihrer persönlichen finanziellen Situation.

Noch ein wichtiger Tipp bevor Sie loslegen:

Lassen Sie sich durch den verständlicherweise starken Wunsch nach den eigenen vier Wänden nicht dazu verleiten, die Kosten oder Ihre finanziellen Möglichkeiten zu optimistisch einzuschätzen!

Sie wollen bauen

Dann haben Sie sich möglicherweise schon Angebote erstellen lassen und sich für Ihr Traumhaus entschieden. Nun stellt sich die Frage: Welche Kosten kommen dazu?

Zunächst muss natürlich das Grundstück (plus ggf. anfallender Erschließungskosten) erworben werden. Vom Kaufpreis werden 3,5% Grunderwerbssteuer fällig. Zusätzlich kommen Erwerbskosten für den Notar und andere Gebühren auf Sie zu.

Fassen wir kurz zusammen:

  • Grundstückspreis
  • Grunderwerbssteuer (3,5% vom Kaufpreis)
  • Erwerbskosten (Notar und andere Gebühren)
  • Erschließungskosten (Straße, Energie)
  • Hausanschlüsse für Strom, Wasser etc. ("Von der Straße zum Haus")

Zum Eigengeld (womöglich ergänzt durch familiäre Darlehen und öffentliche Mittel werden die Eigenleistungen addiert. Den Preis für ein Haus können Sie nämlich verringern, indem Sie z. B. die Maler- oder Tapezierarbeiten übernehmen. Vielleicht haben Sie ja auch in Ihrer Verwandtschaft einen Installateur oder Fliesenleger. Durch Eigenleistung können Sie schnell ein paar Tausender sparen!

Vielleicht haben Sie aber auch die Möglichkeit, von einer Gemeinde oder der Kirche ein Grundstück zu pachten. Bei der Erbbaupacht erwerben Sie das vererbliche oder veräußerliche Recht, auf oder unter einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten (§ 1012 BGB, § 1 ErbbRVO). Dieser Vertrag läuft meist 99 Jahre und kann dann gekündigt oder verlängert werden.

Der Vorteil am Erbbaurecht ist, dass Sie den Kaufpreis für das Grundstück nicht aufbringen müssen, sondern nur die Pacht zahlen. Allerdings gehört Ihnen das Grundstück dann nicht. Für die Besicherung eines Darlehens mittels Grundschuld benötigen Sie das Einverständnis des Grundstückeigentümers.

Sie wollen kaufen

Dann haben Sie sich bestimmt schon einige Objekte im Internet oder persönlich angeschaut. Welche Kosten kommen zusammen?

  • Kaufpreis der Immobilie
  • Grunderwerbssteuer (3,5% vom Kaufpreis)
  • Erwerbskosten (Notar, Makler etc.)
  • evtl. notwendige Modernisierungs- oder gar Sanierungsmaßnahmen

Möglichkeiten der Finanzierung

  1. Beim Annuitätendarlehen ist Ihre Rate gleich bleibend, d. h. das Verhältnis von Zins- und Tilgungsanteil verschiebt sich mit jeder Ratenzahlung.
  2. Beim Festdarlehen zahlen Sie nur die Zinsen über die vereinbarte Laufzeit und lösen das Darlehen dann in einer Summe ab. Das könnte z.B. durch eine Kapitallebensversicherung, einem anzusparenden Bausparvertrag oder anderes freiwerdendes Kapital geschehen.

Grundsätzlich werden alle Darlehen, die Immobilien betreffen, durch eine Grundschuld gesichert. Diese wird im Grundbuch eingetragen.

Öffentliche Fördermittel
öffentliche fördermittel

Öffentliche Mittel / Wohnriester

Für den Erwerb von Neu- oder Altbauten, den Ausbau oder die Erweiterung einer Immobilie erhalten Sie eine Grundförderung. Öffentliche Mittel der "KfW" gibt es für verschiedene Projekte. Wenn Sie z.B...

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Grundschuld
grundschuld

Die Grundschuld ist wie die Hypothek ein Grundpfandrecht. Sie ist wie folgt definiert:

§ 1191 BGB - "Die Grundschuld ist eine Belastung eines Grundstückes in der Weise, dass an den Grundschuldgläubiger eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist"...

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