A. Feßler Finanzberatung - Finanz- und Versicherungsmakler
bausparen
Staatliche Förderung

Der Staat hilft beim Bausparen kräftig mit

Bausparen wird mit der Wohnungsbauprämie und der Arbeitnehmer-Sparzulage unterstützt. Rund 85 Prozent aller Haushalte haben Anspruch auf diese Förderung. Zusammen können Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage im Jahr bis zu 159,36 Euro bei Ledigen und 318,71 Euro bei Verheirateten ergeben.

Wohnungsbauprämie

Sie erhalten pro Jahr 8,8 Prozent Wohnungsbauprämie für Ihre Einzahlungen bis 512 Euro für Ledige bzw. 1.024 Euro für Verheiratete.

Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr zu versteuerndes Einkommen 25.600 Euro bei Ledigen beziehungsweise 51.200 Euro bei Verheirateten nicht übersteigt. Darüber hinaus müssen Sie im Jahr mindestens 50 Euro auf Ihren Bausparvertrag eingezahlt haben.

Arbeitnehmer-Sparzulage

Auf vermögenswirksame Leistungen, die Ihr Arbeitgeber auf Ihr Bausparkonto einzahlt, erhalten Sie 9 Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage vom Staat. Begünstigt sind pro Arbeitnehmer maximal 470 Euro im Jahr.

Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 17.900 Euro bei Ledigen beziehungsweise 35.800 Euro bei Verheirateten nicht übersteigt.

Beispiel:

Förderung pro Jahr

Alleinstehende

zusammen
veranlagte Ehegatten

8,8 % Wohnungsbauprämie bis zu:

45,06 Euro

90,11 Euro

9 % Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame
Leistungen für einen Bausparvertrag bis zu:

42,30 Euro

84,60 Euro

18 % Arbeitnehmer-Sparzulage auf Aktiensparen bis zu:

72,00 Euro

144,00 Euro

mögliche Gesamtprämie:

159,36 Euro

318,71 Euro

Bruttoeinkommen

Arbeitnehmer-Sparzulage

Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen darf 17.900 Euro (Ledige) bzw. 35.800 Euro (Verheiratete) nicht übersteigen. Ihr Bruttoeinkommen kann wesentlich höher sein.

Anzahl der Kinder

alleinstehend

verheiratet
1 Arbeitnehmer

verheiratet
2 Arbeitnehmer

keine

20.836 Euro

40.788 Euro

41.708 Euro

1

25.048 Euro

46.596 Euro

47.516 Euro

2

27.952 Euro

52.404 Euro

53.324 Euro

3

30.856 Euro

58.212 Euro

59.132 Euro

Wohnungsbauprämie

Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen darf 25.600 Euro (Ledige) bzw. 51.200 Euro (Verheiratete) nicht übersteigen. Ihr Bruttoeinkommen kann wesentlich höher sein.

Anzahl der Kinder

alleinstehend

verheiratet
1 Arbeitnehmer

verheiratet
2 Arbeitnehmer

keine

28.536 Euro

56.188 Euro

57.108 Euro

1

32.748 Euro

61.996 Euro

62.916 Euro

2

35.652 Euro

67.804 Euro

68.724 Euro

3

38.556 Euro

73.612 Euro

74.532 Euro

nach obensprung nach oben