A. Feßler Finanzberatung - Finanz- und Versicherungsmakler
abgeltungssteuer
Abgeltungssteuer 2009 Ein Viertel für das Finanzamt

Ab 2009 kassiert der Fiskus 25 Prozent von jedem realisierten Kursgewinn!

Sichern Sie sich daher dauerhaft steuerfreie Kursgewinne!

Zum 1. Januar 2009 wurde in Deutschland durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 die Abgeltungsteuer für private Kapitalerträge eingeführt!

Die Abgeltungsteuer wird als Quellensteuer erhoben. Mit der einbehaltenen Steuer gilt für den Privatanleger seine Steuerpflicht als „abgegolten“. Die so versteuerten Kapitalerträge werden nicht mehr in der jährlichen Einkommensteuererklärung erfasst. Statt mit dem persönlichen Steuertarif des Steuerpflichtigen, werden die Einkünfte unabhängig von ihrer Höhe mit dem Steuersatz von 25 % versteuert.

Halbeinkünfteverfahren wird abgeschafft

Bislang werden Dividendeneinnahmen über die großzügige Regelung des Halbeinkünfteverfahrens für natürliche Personen (§ 3 Nr. 40 EStG) begünstigt. Danach hat der Fiskus Dividendeneinnahmen nur zur Hälfte erfasst. Auch diese Regelung wurde Ende 2008 abgeschafft.

Ausnahmen gibt es ab 1.1.2009 nur noch für Immobilien und indirekte Immobilienbeteiligungen. Hier gilt weiterhin die zehnjährige Spekulationsfrist. Im Anschluss daran dürfen realisierte Gewinne weiterhin wie gewohnt behalten werden. Profitieren dürfen von den Ausnahmen auch Anleger, deren persönlicher Steuersatz unterhalb von 25 Prozent liegt. Diese dürfen die zuviel bezahlten Abgaben über ihre Einkommensteuererklärung wieder zurückholen.

Höhe der Abgeltungssteuer

Der Abgeltungsteuersatz beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % der Abgeltungssteuer) und ggf. Kirchensteuer (8 oder 9 % der Abgeltungsteuer). Das ergibt eine Gesamtbelastung mit Abgeltungsteuer in Höhe von 26,375 % ohne Kirchensteuer.

Jedes im Inland tätige Kreditinstitut ist verpflichtet, den Steuerabzug vorzunehmen und die Steuer an die Finanzverwaltung abzuführen (EStG § 51 Absatz 2c). Bei Ertragsarten mit Emittentensteuer (z. B. inländische Dividenden) wird die Kapitalertragsteuer (KESt) inkl. Solidaritätszuschlag bereits vom Emittenten an die Finanzbehörden abgeführt (EStG § 51 Absatz 2c). In diesen Fällen erhält die Bank nicht mehr den kompletten Ertrag, sondern einen bereits vorbesteuerten Betrag. Die Bank behält dann als auszahlende Stelle nur noch die Kirchensteuer ein und führt diese Beträge in Summe unter Meldung der Aufteilung auf die jeweiligen Kirchen und Regionen an das Finanzamt ab. Der Steuerpflichtige selbst bleibt dabei für die Finanzämter und Kirchen anonym. Wie bisher können Freistellungsaufträge erteilt werden (für den Sparer-Pauschbetrag, EStG § 44a), diese umfassen allerdings nur Erträge, die nicht im Tafelgeschäft abgewickelt werden. Der Sparer-Pauschbetrag beträgt ab dem Jahr 2009 801 € (Ehegatten 1.602 €).

Vor- und Nachteile der Abgeltungssteuer

Sparer mit mittlerem und höherem Einkommen, die vor allem Zinsgewinne erzielen, haben mit der neuen pauschalen Abgeltungsteuer zumeist Vorteile. Denn der Abgeltungsteuersatz beträgt 25 %, während der Spitzensteuersatz 45 % beträgt. Für Sparer mit einem geringeren Einkommen besteht nach § 32d Absatz 6 EStG ein Wahlrecht (Günstigerprüfung) zur Anwendung der bisherigen Regelung, so dass auch sie durch Einführung der Abgeltungsteuer keinen Nachteil haben.

Neu ist die ausnahmslose Besteuerung von Veräußerungsgewinnen. Damit werden Aktien- und Fondsinvestments, die in der Regel eher dem Vermögensaufbau zuzurechnen sind, unattraktiver. Das gilt allerdings nur für Neuanlagen ab 1. Januar 2009: Alle Wertpapiere, die bis 31. Dezember 2008 gekauft wurden, unterliegen der alten Regelung und sind bei Veräußerung nach zwölf Monaten steuerfrei. Veräußerungsgewinne bei Zertifikaten sind unabhängig von der Besitzdauer steuerpflichtig für Erwerbe seit dem 14. März 2007, sofern die Papiere nach dem 30. Juni 2009 veräußert werden.

Eine Besonderheit ergibt sich bei Dachfonds. Hier löst der Wechsel des Fonds innerhalb des Dachfonds keine Steuerpflicht für den Wertzuwachs aus. Steuerpflichtig wird der Wertzuwachs erst, wenn der Dachfonds selbst veräußert wird.

Lassen Sie sich beraten!

Eine Investmententscheidung setzt langjährige Erfahrung und Marktkenntnis voraus. Die meisten Bürger verfügen über dieses Fachwissen jedoch nicht.

Daher stehen wir Ihnen mit unserem Marktüberblick und kompetenten Partnern gerne zur Verfügung, wenn es um Ihr Vermögen und Ihre Finanzen geht!

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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