A. Feßler Finanzberatung - Finanz- und Versicherungsmakler
betriebliche altersvorsorge
Betriebliche Altersvorsorge

die steuerlich geförderte Ergänzung zur gesetzlichen Altersversorgung

Eine wesentliche Grundlage für den geschäftlichen Erfolg eines Unternehmens sind loyale, motivierte und leistungsfähige Mitarbeiter!

Mit einer betrieblichen Altersversorgung verfügt jedes Unternehmen über ein starkes personalpolitisches Instrument,

  • um leistungsfähige Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden
  • um für Zeiten von Personalknappheit vorzusorgen
  • um dem Gesellschafter-Geschäftsführer eine angemessene Altersversorgung zu gewährleisten
  • um Führungskräften eine Altersversorgung zu sichern, die die mögliche Lücke zur gesetzlichen Altersversorgung schließt
  • und um letztendlich auch dem gesetzlichen Anspruch der Mitarbeiter auf eine betriebliche Altersversorgung gerecht zu werden.

Diese 5 Durchführungswege der BAV stehen zur Verfügung:

Warum ist die BAV für Arbeitnehmer interessant?

Eine betriebliche Altersversorgung (BAV) ist für alle Arbeitnehmer interessant, die Steuern sparen und ihren verdienten Ruhestand ohne finanzielle Sorgen genießen möchten.

(Ausnahme: Für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst gelten andere Vorschriften. Für sie steht die BAV in dieser Form nicht zur Verfügung)

Ein Arbeitnehmer vereinbart mit seinem Arbeitgeber, dass er Teile des Bruttogehalts direkt in Beiträge für eine Betriebliche Altersversorgung umwandelt, die zum Aufbau einer Altersversorgung verwendet werden.

Im Gegenzug erhältt der Arbeitnehmer von vom Arbeitgeber eine Zusage auf Versorgungsleistungen. Frühestens zum Alter 60 wird eine zusätzliche lebenslange Altersrente fällig.

Besteuerung von Beiträgen der betrieblichen Altersversorgung

Die Beiträge für

  • - Pensionskassen
  • - Direktversicherungen und
  • - Pensionsfonds

sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen lohnsteuerpflichtig. In § 3 Nr. 63 EStG ist jedoch geregelt, dass 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung-West (2010 = 66.000 € jährlich bzw. 5.500 € monatlich) zuzüglich 1.800 € für Neuzusagen steuerfrei bleiben.

Werden Beiträge mittels Entgeltumwandlung in die Betriebliche Altersversorgung gezahlt, so kann der Arbeitnehmer verlangen, dass die Voraussetzungen für eine Zulagenförderung ("Riester-Rente") nach den §§ 10a, 82 Abs. 2 EStG erfüllt werden. Dann wird die Finanzierung aus individuell versteuerten Beiträgen geleistet. Mit der Zulagenvörderung bzw. dem gegebenenfalls günstigeren Sonderausgabenabzug wird die Besteuerung jedoch wieder rückgängig gemacht (§ 10a EStG).

Für Direktversicherung- und Pensionskassen-Altzusagen (nicht für Pensionsfonds-Altzusagen) besteht zusätzlich die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung von Beiträgen (§ 52 Abs. 52a EStG i. V. mit § 40b EStG a. F.)

Bezüge aus einem Pensonsfonds sind steuerlich schlechter gestellt als die vorherige Betriebsrente aufgrund Direktzusage oder aus Unterstützungskasse. Deshalb gibt es eine vorteilhafte Sonderregelung gem. § 52 Abs. 34c EStG.

Was passiert beim Wechsel des Arbeitgebers?

Verlassen Sie vorzeitig das Unternehmen, haben Sie mehrere Möglichkeiten, den Vertrag fortzuführen:

  • der neue Arbeitgeber übernimmt den Vertrag und er läuft ohne Veränderungen weiter.
  • Sie zahlen die Beiträge selbst und lassen den Vertrag als Privatversicherung weiterlaufen. Dabei entfällt allerdings der Vorteil der Pauschalversteuerung
  • Der Vertrag wird beitragsfrei gestellt und läuft mit entsprechend reduziertem Versicherungsschutz weiter.

Die 5 Durchführungswege der BAV

Direktzusage Mit der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Beschäftigten oder sogar dessen Angehörigen, nach Ende des Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen zu gewähren. Das war bisher die in Deutschland am weitesten verbreitete Form der Betrieblichen Altersversorgung. Träger der Versorgung ist das Unternehmen, da die Zahlungen im Leistungsfall aus betriebliche Mitteln finanziert werden. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leisten keine eigenen Beiträge. Eine staatliche Förderung bekommen sie deshalb nur, wenn sie neben dieser Zusage eine zusätzliche Altersvorsorge betreiben.
Unterstützungskasse Die Unterstützungskasse ist formal eigenständig, also nicht im Unternehmen eingegliedert. Der Arbeitgeber wird Mitglied in der Unterstützungskasse und zahlt den von Ihrem Bruttogehalt einbehaltenen Betrag an die U-Kasse. Um die Versorgungsleistungen zu finanzieren, erhält die U-Kasse daher von einem oder mehreren Unternehmen Zuwendungen. Die im individuellen Leistungsplan zugesicherte Renten- oder Kapitalzusage wird durch die Unterstützungskasse über eine Rentenversicherung oder Kapital-Lebensversicherung abgesichert. Bezüglich der staatlichen Förderung gilt das Gleiche wie bei der Direktzusage. Die Umwandlung kann sowohl aus dem laufenden Gehalt als auch aus Sonderzahlungen erfolgen.
Pensionskasse Die Pensionskasse ähnelt der Direktversicherung sehr. Sie ist gewissermaßen eine Versicherung, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird. In der Pensionskasse sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst Mitglieder und leisten Beiträge, die eventuell durch Beiträge des Arbeitgebers ergänzt werden. Sie wird in den meisten Fällen in der Rechtsform eines "Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit" betrieben. Dies bedeutet, dass beteiligte Arbeitnehmer darauf verzichten, dass die betreffende Pensionskasse Gewinn erwirtschaftet. Deshalb können Pensionskassen günstigere Tarife als herkömmliche Versicherer anbieten.
Direktversicherung Die Direktversicherung ist eine besondere Form der Lebensversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für seine Arbeitnehmer abschließt. Bezugsberechtigt sind der Beschäftigte oder seine Hinterbliebenen. Die Finanzierung erfolgt formal durch Beiträge des Arbeitgebers, der diese als Personalaufwand steuerlich geltend machen kann. In den meisten Fällen beteiligt sich der Arbeitnehmer durch eine Gehaltsumwandlung.
Pensionsfonds Eine in jeder Hinsicht sehr flexible Form der Betrieblichen Altersvorsorge ist der Pensionsfonds. Er unterscheidet sich von der Pensionskasse in der freien Wahl der Geldanlageformen, steht aber auch hier unter Aufsicht des Staates, der die Sicherheit der Anlagestrategie überprüft. Die bevorzugte steuerliche Behandlung (Steuerfreiheit der Beiträge) wird teilweise durch eine Besteuerung des Ertragsteils der Rente aufgewogen. Der Aktienanteil eines Pensionsfonds ist zumeist höher als bei anderen Versorgungseinrichtungen. Die höhere Rendite, die eine solche Anlagestrategie verspricht, könnte allerdings durch das Demographie-Problem der Aktienmärkte, dem so genannten Age-Wave-Problem geschmälert werden.
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