A. Feßler Finanzberatung - Finanz- und Versicherungsmakler
direktzusage
Direktzusage (Pensionszusage)

Mit interessanten Effekten für den Unternehmer

Bei einer Direktzusage macht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die feste Zusage, ihm

  • bei Erreichen der festgelegten Altersgrenze,
  • bei Tod oder
  • bei Arbeitsunfähigkeit

entweder einmalig einen feststehenden Betrag oder eine lebenslange Rente zu zahlen. Mit der Direktzusage räumt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf diese Leistungen ein.

Träger und Beitragszahler der Direktzusage ist der Arbeitgeber. Er gibt seinem Mitarbeiter eine Direktzusage über die vereinbarten Versorgungsleistungen im Alter, bei Tod oder bei Arbeitsunfähigkeit.

Weil vor allem bei unerwarteter Arbeitsunfähigkeit bzw. Tod hier erhebliche Belastungen auf den Arbeitgeber zukommen können, wird die Pensionszusage grundsätzlich über einen Investmentfonds oder eine Lebensversicherung rückgedeckt.

Die Direktzusage im Ãœberblick

Die Lösung für Gesellschafter-Geschäftsführer

Für den Arbeitgeber handelt es sich dabei um eine Verpflichtung, die er jährlich zum Stichtag in seiner Bilanz ausweisen muß. Deswegen werden in der Anwartschaftsphase bereits Pensionsrückstellungen gebildet.

Die jährlichen Zuführungen zu den Rückstellungen mindern das Ergebnis des Unternehmens. Eingesparte Ertragssteuern, die auf die genannte Weise die Liquidität des Unternehmens erhöhen, können der Finanzierung der eingegangenen Versorgungsverpflichtungen dienen.

Hierzu eignen sich insbesondere Lebensversicherungen und/oder Investmentfonds, die auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen werden. Durch die Unternehmensteuerreform kommt einer Ausfinanzierung durch Aktienfonds (nach deutschem Recht) eine besondere Bedeutung zu, da Kursgewinne und Dividendenzahlungen steuerfrei vereinnahmt werden können.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Beiträge sind als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig
  • Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen
    • bei Arbeitgeberfinanzierung
    • bei Entgeltumwandlung bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze (West)
  • Liquiditätsgewinn durch Rückstellungsbildung
  • Ausfinanzierung durch Rückdeckungsversicherung oder Investmentfonds möglich
  • Flexible Gestaltungsmöglichkeiten
  • Nachgelagerte Besteuerung als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Steuerliche Rahmenbedingungen:

  • Die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers zu Gunsten einer Direktzusage ist während der Ansparzeit für ihn steuerfrei. Da hierbei keine Höchstgrenze besteht, kann der Mitarbeiter einen flexibel gestaltbaren Beitragsrahmen wählen. Die Versorgungsleistungen werden nachgelagert - wie Arbeitslohn - besteuert. Hierbei gelten in der Auszahlungsphase in der Regel niedrigere Steuersätze als in der Ansparzeit.
  • Die Möglichkeit der staatlichen Zulagenförderung (§10a EStG) existiert bei diesem Durchführungsweg nicht.
  • Für den Arbeitgeber sind die Beiträge zur Rückdeckung der Direktzusage grundsätzlich als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig. Der Wert der Rückdeckung ist in der Bilanz des Unternehmens zu aktivieren. Für die Verpflichtung aus der Direktzusage werden gewinnmindernd Pensionsrückstellungen gebildet.
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