A. Feßler Finanzberatung - Finanz- und Versicherungsmakler
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Pensionsfonds

Eine neue Variante mit Kapitalmarktchancen

Durch die Rentenreform wurde zum 01.01.2002 der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg neu zugelassen worden.

Bei einem Pensionsfonds erwirbt Ihr Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch gegen den Pensionsfonds, der eine vom Betrieb unabhängige, selbstständige Versorgungseinrichtung ist. Somit kann der Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeberwechsel seine Ansprüche problemlos mitnehmen.

Er ist ein rechtlich selbständiger Versorgungsträger, der von einem Arbeitgeber oder Branchen übergreifend gegründet werden kann. Er zahlt lebenslange Altersrenten in Höhe der vom Arbeitgeber erbrachten Versorgungszusagen.

Aus einem Pensionsfonds erhält der Arbeitnehmer im Leistungsfall immer eine lebenslange Rente. Außerdem kann ein Hinterbliebenenschutz vereinbart werden. Als Versorgungsleistungen kommen lebenslange Altersrenten oder Auszahlungspläne mit unmittelbar anschließender Restverrentung in Betracht.

Finanziert wird der Pensionsfonds durch Zuwendungen vom Arbeitgeber, die als Betriebsausgaben abgezogen werden können bzw. durch Gehaltsumwandlungen.

Im Vergleich zu den bestehenden Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung ähnelt der Pensionsfonds am ehesten der Pensionskasse. Daher wird er bis auf wenige Ausnahmen der Pensionskasse gleich gestellt. Somit gelten meist die gleichen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen wie für Pensionskassen.

Der Pensionsfonds unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin). Der Pensionsfonds kann durch eine höhere Aktienquote eine lukrative Rendite erreichen, denn ein zentrales Wesensmerkmal des Pensionsfonds ist die gesetzlich vorgegebene Freiheit bei der Kapitalanlagepolitik. Pensionsfonds können gegenüber Pensionskassen und Direktversicherungen eine liberalere, d.h. risikobehaftete Anlagepolitik betreiben können.

Den größeren Renditechancen steht jedoch ein größeres Risiko gegenüber. Aus diesem Grund bietet der Pensionsfonds insbesondere risikofreudigen Kunden die Chance auf höhere Renditen. Dieses höhere Risiko ist über den Pensions-Sicherungs-Verein aG gegen Insolvenz abzusichern.

Die Beträge werden bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei in den Pensionsfonds eingebracht. Der Arbeitnehmer erhält im Leistungsfall eine lebenslange Rente. Es kann ein Teilbetrag von bis zu 20 Prozent der zur Verfügung stehenden Ablaufleistung als einmaliger Kapitalbetrag ausgezahlt werden. Die Leistungen aus dem Pensionsfonds sind voll steuerpflichtig.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung kann erfüllt werden
  • Geringer Verwaltungsaufwand
  • Beiträge sind als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig
  • Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen (bei Entgeltumwandlung bis 2008)
  • Keine Verpflichtung bei Ausscheiden des Arbeitnehmers (Ansprüche gegen den Pensionsfonds können dem Mitarbeiter mitgegeben werden)
  • Steuerliche Förderungsmöglichkeiten (§ 3. 63 EStG, § 10a EStG)
  • Bilanzneutralität

Durch die geringeren Sozialabgaben reduzieren sich Ihre Lohnnebenkosten. Im Rahmen einer Gehaltsumwandlung sind Beiträge sozialversicherungsfrei (bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West - dies entspricht 2.640 Euro im Jahr 2010).

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