A. Feßler Finanzberatung - Finanz- und Versicherungsmakler
unterstuetzungskasse
Unterstützungskasse

Die alternative Lösung

Über Unterstützungskassen - das sind mit Sondervermögen ausgestattete, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen - können Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer und auch für sich selbst eine betriebliche Altersversorgung (Alters-, Invaliden- und / oder Hinterbliebenenversorgung) aufbauen.

Sie kann sowohl arbeitnehmer- als auch arbeitgeberfinanziert sein, d. h. durch Gehaltsumwandlung oder firmenfinanziert. In beiden Fällen führen Arbeitgeber die Beitrage an die Unterstützungskasse ab. Unterstützungskassen können von einem oder mehreren Arbeitgebern getragen werden.

Wichtig:

  • Die Beiträge an die Unterstützungskasse sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.
  • Die Erfüllung der Versorgungszusage erfolgt an den Arbeitnehmer durch die Unterstützungskasse direkt.
  • Unterstützungskassen sind grundsätzlich frei in der Anlage des zu verwaltenden Vermögens.

Viele Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Unterstützungskassen schließen in der Regel Rückdeckungsversicherungen ab, um dem Risiko unkalkulierbarer Zahlungen zu entgehen. Die Abdeckung erfolgt über Kapital- oder Rentenversicherungen und werden bei Ablauf der Versicherung, frühestens mit Erreichen des 60. Lebensjahres, an die Versorgungsberechtigten ausgezahlt.

Somit empfiehlt sich dieser Durchführungsweg insbesondere für Mitarbeiter mit höherem Einkommen und ältere Mitarbeiter mit größerer Versorgungslücke.

Während der Ansparzeit ist die Entgeltumwandlung für den Arbeitnehmer steuerfrei. Eine Unterscheidung zu anderen Durchführungswegen findet hinsichtlich der Höhe der Beiträge fast nicht statt.

Die Versorgungsleistungen können als Kapital- oder Rentenzahlung erbracht werden. Diese werden wie Arbeitslohn nachgelagert mit dem im Alter meist niedrigeren Steuersatz besteuert.

Ihre wesentlichen Vorteile als Arbeitgeber auf einen Blick:

  • Sie profitieren von steuerlichen Vergünstigungen, denn die Beiträge sind als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig
  • Sie sparen Sozialversicherungsbeiträge. Es entfallen sowohl die Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeberanteile.
  • Kein Nachfinanzierungsrisiko für den Arbeitgeber bei Ausscheiden des Arbeitnehmers mit unverfallbarer Anwartschaft
  • Sie haben nur geringen (fast gar keinen) Verwaltungsaufwand, da dieser von der Unterstützungskasse übernommen wird.
  • Die Finanzierung ist durch Rückdeckungsversicherung möglich
  • Bilanzneutralität, d. h. kein Bilanzausweis
  • Sie motivieren Ihre Mitarbeiter

Durch die geringeren Sozialabgaben reduzieren Sie Ihre Lohnnebenkosten. Im Rahmen einer Gehaltsumwandlung sind Beiträge bis zum 31.12.2008 sozialversicherungsfrei (bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung).

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