A. Feßler Finanzberatung - Finanz- und Versicherungsmakler
riester rente
Riester Rente

Die staatlich geförderte Altersversorgung

Alternativlos: Die Riester-Rente

Die Riester-Rente wurde 2002 eingeführt, um einen Teil der Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus zu kompensieren. Schließt man einen Riester-Vertrag ab, unterstützt der Staat den Spareifer in Form von Zulagen und Steuerersparnissen. Seit dem 1. Januar 2008 erhalten alle Riester-Sparer eine Grundzulage von 154 €, für jedes Kind gibt es 185 €. Wenn die Sprösslinge ab 1. Januar 2008 das Licht der Welt erblickt haben, sind es sogar 300 € Kinderzulage.

Wer die volle Zulage erhalten möchte, muss mindestens vier Prozent seines Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der Zulagen in einen Riester-Vertrag einzahlen. Die Gesamthöhe ist allerdings mit 2.100 € nach oben begrenzt.

Sofern es für sie günstiger ist, können Riester-Sparer ihre Einzahlungen als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt prüft von Amts wegen die günstigere Variante ("Günstigerprüfung").

Der Generationenvertrag kippt

Wer denkt, dass die Riester-Rente eine zusätzliche Altersversorgung ist, die das bisherige Renten-Niveau anhebt, der irrt.

Tatsächlich wurde die bisherige Form der Rente mit der großen Rentenreform des Jahres 2002 erheblich gekappt und kann nur noch durch die volle Ausschöpfung der Riester-Rente annähernd aufgefangen werden.

Drei Säulen der Altersversorgung sollen Ihnen einen finanziell sorgenfreien Lebensabend ermöglichen:

  • Die gesetzliche Rente
  • Die private Altersvorsorge
  • Die betriebliche Altersversorgung mit ihren fünf Durchführungswegen.
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