A. Feßler Finanzberatung - Finanz- und Versicherungsmakler
riester rente
Berufseinsteiger-Bonus

Seit 2008: Neuer Einmal-Bonus für Jugendliche unter 25 Jahre

Für Kinder und Jugendliche gibt es verschiedene Formen der Zulage:

  • Die Kinderzulage mit 185 € für jedes Kind
  • bzw. die Kinderzulage von 300 € pro Jahr für alle Kinder, die ab dem 1.Januar 2008 geboren wurden.

Seit 2008 erhalten alle jungen Menschen unter 25 Jahre einen zusätzlichen Bonus von einmalig 200 € zur Grundzulage hinzu. Entscheidend ist nur, dass der Jugendliche zu Beginn des Beitragsjahres noch keine 25 Jahre alt ist. Wird er also im laufenden Jahr, aber noch vor Abschluss des Vertrages, 25 Jahre alt, dann gibt es den Zuschuss. Pech für die, die am 1. Januar Geburtstag haben und dann 25 Jahre alt werden. Sie müssen die Altersvorsorgezulage schon im Vorjahr beantragt haben (§ 84 Satz 2 und 3 EStG 2008).

Ein besonderer Antrag ist nicht erforderlich, weil sich die Grundzulage mit der beantragten Altersvorsorgezulage automatisch erhöht. Allerdings muss für den vollen Bonus auch der volle Mindesteigenbeitrag von 4 % des Vorjahreseinkommens (max. 2.100 €) geleistet werden. Wenn nicht, wird auch der Bonus anteilig gekürzt. Leider kann in späteren Jahren kein zusätzlicher Beitrag geleistet werden, um den gekürzten Bonus aufzufüllen.

  • Wer eine Lehre beginnt und daher im vorangegangenen Jahr noch kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen hatte, muss mindestens 60 € einzahlen.
  • Wer eine Lehre beginnt und daher im vorangegangenen Jahr noch kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen hatte, muss mindestens 60 € einzahlen.

3 x Vorteil "Jugend"

Unter bestimmten Voraussetzungen können Eltern und Jugendliche sogar dreimal eine Zulage erhalten. Dabei gehen wir von der Annahme aus, dass das "Kind" noch unter 25 Jahre alt ist, sich in der Ausbildung (Lehre, Berufsakademie, Referendariat) befindet und kein eigenes Einkommen von mehr als 7.680 € im Jahr hat.

  • Vorteil Eltern:
    Eltern bekommen auf ihren Riester-Vertrag die Kinderzulage von 185 €. Um den Zulagenbetrag vermindert sich auch der Mindesteigenbetrag (4 % des Vorjahreseinkommens) der Eltern, die entsprechend weniger einzahlen müssen.
  • 1. Vorteil Kind:
    Hat das Kind einen eigenen Riester-Vertrag, erhält es die Grundzulage von 154 €. Da es als Auszubildender in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat es auch Anspruch auf die Riester-Förderung. Das gilt ebenso für Beamtenanwärter.
  • 2. Vorteil Kind:
    Wie oben bereits erwähnt, bekommt das Kind bzw. der Jugendliche ab 2008 den neuen Berufseinsteiger-Bonus von einmalig 200 €.
  • 3. Vorteil Kind:
    Hat das Kind sogar selbst ein Kind und ist es im Jahre 2008 geboren, so erhält auch dieses Kind eine Kinderzulage von 300 €, die seinem Riester-Vertrag gutgeschrieben wird.
  • Fazit:

    Bis zu 839 € kann der staatliche Zuschuss betragen, in den meisten Fällen immerhin 539 €. Das sind Beträge, für die es sich lohnt, über "riestern" nachzudenken.

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