A. Feßler Finanzberatung - Finanz- und Versicherungsmakler
riester rente
Wohn-Riester

Riesterförderung von Immobilien

Informationen zu Wohn-Riester und zu den Zulagen:

Die Riester-Immobilie

Seit 2008 bekommen auch Bauherren und Wohnungskäufer die Riester-Zulagen für die Altersvorsorge, denn die Riesterförderung ist nun auch auf den Erwerb von Immobilien ausgedehnt worden. Die auch als Eigenheimrente bekannte Förderung soll die Abschaffung der Eigenheimzulage abfedern.

Neu ist, dass ein Vermögen als Eigenkapital verwendet werden kann, das auf einen Riester-Vertrag angespart wurde. Ergänzend erhalten Wohneigentümer für die Tilgung ihres Darlehens alle Zulagen und Steuervorteile, wie sie auch für einen klassischen Riester-Sparvertrag gelten.

Mit dieser gesetzlichen Neuregelung, deren Vorbereitung Jahre gedauert hat, ist es jetzt möglich, Wohnimmobilien oder Anteile an Wohnungsbaugenossenschaften zu erwerben oder Kredite abzuzahlen, die der Immobilienfinanzierung dienen. Insgesamt können Sie bis zu 100% des angesparten Vermögens aus Ihrem Riestervertrag nutzen.

Wohn-Riester lohnt sich!

Kritiker halten die neue Eigenheimförderung kompliziert, schwer vermittelbar und für ein bürokratisches Monster. Und so ganz Unrecht haben sie nicht. Dennoch kann unter dem Strich von einer lohnenden Investition in die eigene Altersversorgung gesprochen werden.

Wer als Familie mit zwei Kindern über einen Zeitraum von 20 Jahren ihr Haus abbezahlt, erhält an Riester-Zulagen bis zu 13.560 €. Die Zulagen werden dem Darlehenskonto zugeführt und verringern sofort die Schulden. Somit spart die Familie bei einem angenommenen Kreditzinssatz von 5,5 Prozent obendrein etwa 10.000 € Zinsen. Wurden die Kinder gar nach 2007 geboren, steigen die Zulagen auf 18.160 €. Gleichermaßen erhöht sich die zusätzliche Zinsersparnis auf 13.500 €.

Und weil die Zulage die Darlehenshöhe direkt reduziert, werden Zinsen in Höhe des Effektivzinses des Darlehens gespart. Ohnehin ist die Tilgung eines Kredites immer die bessere Anlageform und kein Sparvertrag bringt eine annähernd so hohe garantierte Rendite.

Allerdings geht es auch nicht ohne Voraussetzungen, an die eine Förderung geknüpft ist. Denn

  • Eigentümer müssen Haus oder Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzen und
  • ihren Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt dort haben.
  • Die Immobilie muss in Deutschland liegen und darf erst nach dem 31.12.2007 hergestellt oder angeschafft worden sein.

Zulagen für die Darlehenstilgung

Alle Vorteile der Riester-Förderung gibt es für Darlehen, die der Immobilien-Eigentümer für eine Immobilie aufnimmt, die er nach 2007 angeschafft oder fertig gestellt hat. Zudem ist es spätestens bis zum 68. Lebensjahr zurückzuzahlen. Es können nur solche Darlehensverträge akzeptiert werden, die von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) zertifiziert sind.

Gefördert werden:

  • Zertifizierte Investmentsparpläne,
  • Hypothekendarlehen,
  • Bausparverträge und
  • Kombikredite aus einem Bausparvertrag und einem tilgungsfreien Darlehen. Hier zahlt der Berechtigte anstelle der Tilgung Beiträge auf einen neuen Bausparvertrag. Sobald der Bausparvertrag nach einigen Jahren zuteilungsreif ist, löst er das Vorausdarlehen mit der vereinbarten Bausparsumme ab.

Der Staat fördert Tilgungsleistungen und Bausparbeiträge genauso wie Einzahlungen auf einen klassischen und zertifizierten Investment-Riester-Vertrag. Hier sind die Höhe der Zulagen, der erforderliche Eigenbeitrag und die möglichen Steuervorteile dieselben wie z.B. beim Abschluss einer geförderten Rentenversicherung.

Ehegatten haben einen jeweils selbständigen Anspruch auf eine Förderung. Daher müssen sie getrennte Darlehensverträge abschließen.

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