A. Feßler Finanzberatung - Finanz- und Versicherungsmakler
private rentenversicherung
Private Rentenversicherung im Überblick

Mit der privaten Rentenversicherung verschaffen Sie sich finanzielle Sicherheit durch ein zusätzliches laufendes Einkommen (Leibrente), die garantiert bis zum Lebensende gezahlt wird.

Private Rentenversicherung ist hierbei der Oberbegriff für mehrere spezielle Versicherungsarten.

Aufgeschobene und sofort beginnende Leibrente

Bei der "aufgeschobenen" Rentenversicherung gegen laufenden Beitrag sparen Sie z. B. 15 Jahre lang monatlich einen gewissen Betrag. Am Ende der Zeit haben Sie die Wahl, sich das angesammelte Kapital in einer Summe auszahlen zu lassen oder bis zum Tod eine Rente zu beziehen.

Sie können mit diesem Modell den Rentenzahlungsbeginn auf einen bestimmten Zeitpunkt festlegen. Soll die Rentenzahlung dann einsetzen, so spricht man von "aufgeschobener" Leibrente. Im allgemeinen wird vereinbart, dass im Todesfall des Versicherten während der Aufschubzeit - d.h. zwischen Vertragsabschluss und Rentenzahlungsbeginn - gezahlte Beiträge zurückerstattet werden.

Bei dieser Form der Rentenversicherung handelt es sich um das am häufigsten gewählte Modell. Sie ist besonders interessant für den, der alleinsteht, niemanden zu versorgen hat und keinen Todesfallschutz benötigt.

Die andere Form der Rentenversicherung ist die "sofort beginnende" Leibrente. Sie tritt dann ein, wenn die Rentenzahlung unmittelbar einsetzen soll. In diesem Fall wird bei Vertragsabschluss ein Betrag (Einmalbeitragsversicherung) in einer Summe fällig.

Man wählt die sofort beginnende Leibrente meist dann, wenn ein Teil einer fällig werdenden kapitalbildenden Lebensversicherung, einer Erbschaft oder einer Abfindung zur Verbesserung der Rente verwendet werden soll.

Diese Vertragsform sichert Ihnen im Alter ein Zusatzeinkommen bis zum Lebensende. Andere Anlageformen, wie bank- oder fondsgestützte Auszahlungspläne, haben im Vergleich dazu den Nachteil des Kapitalverzehrs oder dass bei Kapitalerhalt die Entnahme entsprechend niedriger ausfällt, da nur die Zinsen oder Erträge ausgegeben werden können.

Rentengarantie

Auf Wunsch können Sie vereinbaren, dass die Renten auf jeden Fall für einen festgelegten Zeitraum von fünf oder zehn Jahren gezahlt werden. Wenn während der Rentengarantiezeit der Todesfall eintritt, erfolgt die Restauszahlung an die Hinterbliebenen.

Aber auch die Beitragsrückgewähr nicht verbrauchter Rentenzahlungen an die Hinterbliebenen ist im Falle des Todes der versicherten Person eine Variante, die häufig vereinbart wird.

Rentenbeginnphase

Sie möchten Ihren Eintritt in den Ruhestand selbst und unabhängig bestimmen? Sie stellen kurz vor Erreichen der Rentengarantiezeit fest, dass Sie noch einige Jahre im Beruf oder in Ihrer Selbständigkeit mithalten können? Dann sollten Sie vorab einen Zeitraum (von meist 5 Jahren) festlegen, in dem Sie jederzeit den Beginn der Rentenzahlung verlangen können.

Wichtig dabei ist: je länger Sie mit dem Rentenbeginn warten, um so höher wird die Rente. Der Versicherer legt das Kapital, welches er für Ihre Rentenzahlung bereitstellt, weitere Zeit zinsgünstig an - was Ihren zugute kommt.

Hinterbliebenenrente

Auch in der Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, Hinterbliebenenschutz in die Versorgungsbetrachtung einfließen zu lassen. Wenn Sie also eine Witwen- bzw. Witwerrente in die private Rentenversicherung einbringen wollen, würde nach dem Tod des Versicherten eine lebenslange Rente an den Ehepartner weitergezahlt.

Im Normalfall beträgt die Witwen-/Witwerrente 60% der garantierten Rente - ähnlich wie in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dasselbe kann auch für Waisenrenten gelten, die nach diesem Prinzip mitversichert werden.

Zeitrente

Anstatt einer lebenslänglich gezahlten Rente kann man auch eine zeitlich begrenzte Rentenzahlung vereinbaren. Dies ist immer dann sinnvoll, wenn zu einem späteren Zeitpunkt Leistungen fällig werden und nur ein gewisser Zeitraum zu "überbrücken" ist.

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