A. Feßler Finanzberatung - Finanz- und Versicherungsmakler
berufsunfähigkeit
Richtige Angaben machen

Alle Angaben für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung führen später zu einer akribischen Prüfung, wenn der Versicherer leisten soll.

Daher gibt es ein ehernes Gesetzt: Beantworten Sie die umfangreichen Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand gewissenhaft und genau. Sie riskieren bei Verschweigen wichtiger Antragsfragen Ihren Versicherungsschutz. Der Versicherer tritt nämlich in dem Augenblick von der Versicherung zurück, wenn Sie ihn am dringlichsten bräuchten: Im BU-Fall. In dem Moment, wenn Sie einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente stellen, prüft er Ihre vorvertraglichen Angaben. Weist er Ihnen dann nach, dass Sie im Antrag unzureichende Angaben zu Vorerkrankungen gemacht haben, die jetzt für Ihre Berufsunfähigkeit verantwortlich sind, kann er berechtigt zurücktreten.

Die lapidaren Bemerkungen von Vertretern, dass die Nicht-Beantwortung der einen oder anderen Antragsfrage nicht so wichtig sei, kann Sie Ihre Existenz kosten. Das gilt selbstverständlich auch dann, wenn der Vertreter den Antrag für Sie ausgefüllt hat - was bekanntlich fast ausschließlich der Fall ist.

Die Rücktrittsfrist einer Gesellschaft kann zwischen drei und zehn Jahre betragen. Bis zu fünf Jahre sind angemessen und geben mehr Sicherheit. Denn auch bei sorgfältigster Beantwortung aller Gesundheitsfragen können Fehler unterlaufen, die später vielleicht zum Verhängnis werden. Wenn die ausgewählte Gesellschaft mit maximal fünf Jahren auskommt, sind Sie auf dem richtigen Weg. Bei falschen Angaben im Antragsformular kann der Versicherer aber auch später noch wegen arglistiger Täuschung vom Vertrag zurücktreten.

Eine wichtige Klausel in einem Versicherungsvertrag bei einer BU-Versicherung ist der Verzicht auf die Anwendung des §41 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Versicherer, die diesen Paragraphen verwenden, können die Beiträge anheben oder sogar den Vertrag kündigen, wenn ein Kunde - obwohl ihm kein Verschulden nachgewiesen werden kann - im Antrag falsche oder unzureichende Angaben macht.

Ein Kunde könnte bei Vertragsabschluss HIV-positiv sein, ohne es zu wissen. Wenn allerdings sein Arzt bereits darüber informiert war, kann es zu erheblichen Problemen kommen.

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