A. Feßler Finanzberatung - Finanz- und Versicherungsmakler
berufsunfähigkeit
Worauf ist zu achten?
  • Gilt der Versicherungsschutz weltweit und ohne Wartezeiten?
  • Sind Versicherungs- und Leistungsdauer flexibel gestaltbar?
  • Wo liegt das Höchstendalter?
  • Ab welcher Berufsunfähigkeit gibt es eine Rente?
  • Wird die Dynamisierung der Hauptversicherung im BU-Fall fortgeführt?
  • Welcher Art sind etwaige Berufszuschläge?
  • Wird an Schüler, Studenten, Azubis oder Hausfrauen auch eine Rente gezahlt?
  • Verzichtet der Versicherer ohne Mehrbeitrag unabhängig von Alter und Beruf auf die abstrakte Verweisung auf andere Beschäftigungen?
  • Gilt freie Arztwahl?
  • Ist der Leistungsanspruch unabhängig von der Befolgung zumutbarer ärztlicher Anordnungen?
  • Gilt ein verkürzter Prognosezeitraum (max. 6 Monate)?
  • Schadet die unverschuldete verspätete Anspruchsmeldung?
  • Gilt die volle BU-Leistung auch bei dem 1. Punkt zur Pflegebedürftigkeit?
  • Gilt der "Straftatenausschluss" bei fahrlässigen Verstößen?
  • Gilt ein Leistungsausschluss bei Beteiligungen an Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt?
  • Gilt das Kriegsrisiko eingeschlossen, sofern keine aktive Teilnahme an kriegerischen Ereignissen erfolgt?
  • Gilt ein Leistungsausschluss für Mitglieder von Bundeswehr, Polizei, Bundesgrenzschutz bei Einsätzen mit UNO oder NATO-Mandat?
  • Ist das Flugrisiko mitversichert?
  • Ist das berufs- und heilungsbedingte Strahlenrisiko ausgeschlossen?
  • Bleibt der Versicherungsschutz unverändert, auch wenn später die Aufnahme einer risikoreicheren Tätigkeit erfolgt?
  • Wird auf die Beitragsanpassung nach § 172 VVG verzichtet?
  • Wird auf die Beitragsanpassung und Kündigung nach § 41 VVG verzichtet?
  • Werden die Leistungen auch rückwirkend gezahlt, wenn bei ununterbrochener BU die Dauer von Beginn an nicht erkennbar war?
  • Wie lang ist die Rücktrittspflicht bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht?
  • Ist auch eine "Erwerbsunfähigkeitsklausel", für Beamte eine "Dienstunfähigkeitsklausel" oder für Piloten eine "Fluguntauglichkeitsklausel" vereinbart?
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