A. Feßler Finanzberatung - Finanz- und Versicherungsmakler
PKV Zusatz
Krankenzusatzversicherung

Private Zusatzversicherung
- Leistungserweiterung für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung

Als gesetzlich Krankenversicherter merken Sie, dass Ihre Kasse bei vielen Leistungen den Rotstift ansetzt. So werden Brillen, Zahnersatz und Massagen längst nicht mehr voll übernommen bzw. vom Arzt aus Kostengründen gar nicht erst verordnet.

Daher bieten sich Ergänzungstarife gegen die oft schmerzlichen Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung an.

Als gesetzlich Versicherter haben Sie nämlich nur Anspruch auf die gesetzlich vorgegebenen Leistungen. Und solange Sie nicht privat versichert sind (weil Sie über ein beträchtliches Einkommen verfügen und demnach die Beitragsbemessungsgrenze überschritten haben), müssen Sie sich mit diesen Leistungen auch begnügen.

Wenn Sie krank werden, zahlt Ihre Krankenkasse zwar alle Leistungen im Rahmen des geltenden Grundschutzes. Ihre persönliche Behaglichkeit spielt hierbei allerdings keine Rolle. Mit einer privaten Kranken-Zusatzversicherung genießen Sie hingegen viele Vorteile - auch zum Wohl Ihrer Gesundheit.

Viele wichtige Faktoren können Sie mit der Kranken-Zusatzversicherung selbst entscheiden:

  • Sie bestimmen das Krankenhaus (oder die Spezialklinik) sowie den behandelnden Arzt. Auch Heilpraktiker stehen zu Ihrer Verfügung.
  • Sie liegen in Ruhe im Einbett- oder im Zweibettzimmer und lassen sich nicht von schnarchenden Nachbarn stören.
  • Ihre persönlichen Wünsche erfüllen sich: Freie Besuchszeiten, Telefon und Fernseher direkt am Bett, eigene sanitäre Anlagen u.v.m.
  • Nehmen Sie das Ein- oder Zweibettzimmer und die privatärztliche Behandlung nicht in Anspruch, erhalten Sie als Ausgleich ein Tagegeld zur freien Verfügung.

Weitere Leistungen der Kranken-Zusatzversicherung

  • Krankenhaustagegeld
    Steuerfreie Zahlung pro Tag bei stationärer Heilbehandlung wegen Krankheit, Unfallfolgen oder Entbindung.

  • Krankentagegeld
    Arbeitnehmer erhalten zunächst die Lohn- bzw. Gehaltszahlung und später das Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Krankentagegeld wird bei völliger Arbeitsunfähigkeit als Entschädigung für den Verdienstausfall gezahlt.

  • Krankheitskosten Nach Vorleistung durch die gesetzliche Krankenkasse erfolgt z.B. die Erstattung der Aufwendungen für Heilmittel, Brillen und Kontaktlinsen, für Zahnersatz, den Heilpraktiker, die Krankengymnastik usw.

  • Auslandsreisekrankenversicherung Schutz im Ausland bei unvorhergesehenen Versicherungsfällen wie Krankheit, Unfall und Tod. Achtung: Die gesetzliche Krankenversicherung leistet nur bei Krankheitsfällen in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Ausländische Ärzte brauchen sich bei der Abrechnung nicht an der deutschen Gebührenordnung zu orientieren. Das kann zu erheblichen Zuzahlungen führen. Außerdem ist ein gegebenenfalls medizinisch notwendiger Rücktransport nicht versichert.

  • Pflegeergänzung Nur die wenigsten Interessenten können einen Platz im Heim bezahlen. Nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse erbringt die Pflegeergänzung z.B. Pflegetagegeld und Erstattung der pflegebedingten Aufwendungen.

Die Pflegezusatzversicherung gibt Ihnen die Sicherheit, im Ernstfall rundum abgesichert zu sein - sowohl für die häusliche als auch für die stationäre Pflege. Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet hingegen nur einen Grundschutz.

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