A. Feßler Finanzberatung - Finanz- und Versicherungsmakler
pflegepflicht
Pflegepflicht

Ob Sie gesetzlich, freiwillig gesetzlich oder privat versichert sind:
die Pflegeversicherung ist Pflicht

Der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung beinhaltet auch die Pflegepflichtversicherung.

Sie muss bei dem Risikoträger (PKV) versichert werden, der auch die Vollversicherung mit Ihnen abschließt.

Egal ob Sie als freiwilliges oder als versicherungspflichtiges Mitglied bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, also als Arbeiter, Angestellter oder Rentner: die Pflegeversicherung ist Pflicht.

Die versicherten Leistungen werden entweder als Geld- oder als Sachleistungen angeboten.

Wenn sie freiwillig versichert sind, können Sie innerhalb von 3 Monaten nach Beginn Ihrer Mitgliedschaft in der GKV einen Befreiungsantrag stellen. Allerdings sind Sie dann verpflichtet, eine private Pflegepflichtversicherung abzuschließen.

Die Leistungen sind zu 100 Prozent gesetzlich vorgeschrieben:

  • häusliche Pflege (alternativ: monatliches Pflegegeld)
  • Kurzzeitpflege
  • Teilstationäre Pflege
  • Vollstationäre Pflege und Pflege in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe
  • Pflegehilfsmittel und technische Hilfsmittel
  • Verbesserung des Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen
  • Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Personen
  • Beiträge zur Rentenversicherung der pflegenden Person.
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