A. Feßler Finanzberatung - Finanz- und Versicherungsmakler
risikolebensversicherung
Risikolebensversicherung

Zweck der Risiko-Lebensversicherung

Die Risiko-Lebensversicherung dient ausschließlich der Absicherung bei einem vorzeitigen Todesfall.

Durch diese Versicherung wird kein Kapital gebildet. Sie bietet während der Vertragsdauer bei niedrigen Beiträgen hohen finanziellen Schutz für die Hinterbliebenen; allerdings wird im Erlebensfall keine Versicherungsleistung ausgezahlt.

Junge Familien

Bei jungen Familien ist der Versorgungsbedarf besonders groß. Für den Fall, dass das Einkommen des Versorgers dauerhaft ausfällt, muss die Familie langfristig abgesichert sein. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt zwar eine Rente an Witwen oder Witwer, ebenso an Waisen und geschiedene Ehepartner. Die Rente wiegt jedoch das Einkommen des Verstorbenen nicht auf. Um diese Versorgungslücke zu schließen, kann eine Risiko-Lebensversicherung abgeschlossen werden, deren Höhe so gewählt werden sollte, dass die Familienmitglieder solange abgesichert sind, bis sie selbst ein angemessenes Einkommen erzielen.

Kreditabsicherung

Risiko-Lebensversicherungen dienen auch dazu, Kredite abzusichern. Denn wer ein Darlehen aufnimmt, um z.B. eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen, wird eine solche Absicherung in Erwägung ziehen müssen. Mit Abschluss eines solchen Vertrags erhalten die Hinterbliebenen im Todesfall die Möglichkeit, das Darlehen mit der Versicherungsleistung zu tilgen.

Mit dieser Form kann auch im Rahmen einer Existenzgründung den Erben der ihnen zustehende Teil des Unternehmens ausgezahlt werden, ohne dem Unternehmen Liquidität zu entziehen.

Restschuldversicherung

Eine spezielle Form der Risikoversicherung ist die sog. "Restschuldversicherung", die insbesondere bei Ratenkäufen empfehlenswert ist.

Risiko-Lebensversicherung mit Umtauschrecht

Die Risiko-Lebensversicherung mit Umtauschrecht ist besonders für junge Familien und Berufsanfänger interessant. Hier wird zunächst eine Risiko-Lebensversicherung abgeschlossen. Der Versicherungsnehmer hat (meist) 10 Jahre lang die Möglichkeit, diese in eine kapitalbildende Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall umzuwandeln. Der Vorteil liegt darin, dass eine erneute Gesundheitsprüfung nicht vorgenommen werden muss und das Eintrittsalter entsprechend niedriger ausfällt.

Der Zeitpunkt für den Umtausch ist dann gegeben, wenn die junge Familie nach den Anfangsjahren "aus dem Gröbsten" heraus ist und neben der Hinterbliebenenvorsorge auch an die eigene finanzielle Vorsorge gedacht wird.

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