A. Feßler Finanzberatung - Finanz- und Versicherungsmakler
Sportboothaftpflicht
Sportboothaftpflicht

Abgrenzung zur Privathaftpflichtversicherung, Grundlage der Haftung.

Wie Sie auf der Seite Privat-Haftpflichtversicherung nachlesen können, ist für Haftpflichtschäden durch eigene oder fremde Ruder-, Paddelboote oder Kanus sowie durch fremde Segelboote oder fremde Windsurfbretter die Privathaftpflichtversicherung zuständig.

In dem Moment allerdings, in dem jemand sein Ruderboot mit einem Außenbordmotor versieht, wird - wie für jeden Halter eines "echten" Motorbootes - der Abschluss einer speziellen Sportboothaftpflichtversicherung empfohlen. Dies gilt auch für die Halter von eigenen Segelbooten und eigenen Windsurfbrettern.

Da für die jeweiligen Wasserstraßen, Seen und Flüsse besondere Befahrungsvorschriften gelten und ein Verstoß dagegen nach § 823 BGB geahndet wird, haftet der Bootsführer in unbegrenzter Höhe.

Wer oder was ist versichert?

Die Sportboothaftpflichtversicherung versichert die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Halten, Besitz und Gebrauch von Wassersportfahrzeugen. Sie dürfen ausschließlich zu privaten Zwecken verwendet werden und müssen ihren Standort im Inland haben.

Daneben gibt es jedoch auch Fälle, in denen man sogar ohne Verschulden haftet, nämlich bei der sog. Verursachungs- oder Gefährdungshaftung (z.B. beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges, als Besitzer von Öltankanlagen oder als Halter eines Tieres).

Ziehen von Wasserskiläufern und Segelregatten

Besondere Gefahrensituationen entstehen beim allseits beliebten Wasserskifahren. Die Sportboothaftpflichtversicherung erfasst die gesetzliche Haftpflicht des Bootsführers aus dem Ziehen von Wasserskiläufern. Der Läufer selbst benötigt allerdings eine eigene Privathaftpflichtversicherung, um bei von ihm verursachte Schäden Versicherungsschutz zu genießen.

Sofern es sich nicht um Rennveranstaltungen mit Motorbooten handelt, werden Haftpflichtschäden aus der Teilnahme an Segelregatten im Rahmen der Sportboothaftpflichtversicherung ersetzt.

Auslandsdeckung

Grundsätzlich leistet die Sportboothaftpflichtversicherung - wie die Privathaftpflichtversicherung - auf der ganzen Welt.

Derzeit besteht für das Halten und Führen von Sportbooten nur in Italien und der Schweiz eine separate Versicherungspflicht.

Für die Einreise nach Italien benötigt der Bootsurlauber die vom Verband der Schadenversicherer und vom italienischen Versicherungsverband herausgegebene blaue Versicherungskarte für Sportboote in Italien (in italienischer und deutscher Sprache abgefasst), die er sich bei seinem Versicherer besorgen kann. Der Schweiz-Urlauber muß in manchen Kantonen damit rechnen, dass er vor Ort zusätzlich eine Schweizer Sportboothaftpflichtversicherung abschließen muß. Teilweise gilt das gleiche auch für einige Gewässer in Frankreich.

Trotz europäischer Integration ist es dienlich und hat sich häufig als sehr nützlich erwiesen, wenn man die Versicherungsbestätigung des deutschen Haftpflichtversicherers in der Sprache des jeweiligen Landes mitführt. Die Haftpflichtversicherer haben deshalb die "zehnsprachige Versicherungsbestätigung für Sportboote" mit den Sprachenkombinationen für Nord-, West- und Südeuropa entwickelt, die sie ihren Versicherungsnehmern auf Wunsch ausstellen.

Gewässerschadenrisiko für Sportboote

Strenge Bestimmungen gelten im Wasserhaushaltsgesetz bei Verunreinigung von ober- oder unterirdischen Gewässern durch einen undichten Tank.

Auch bei Schiffskollisionen läuft häufig wasserverunreinigende Flüssigkeit aus, so dass das entsprechende Gewässer verunreinigt wird. Wenn also durch den Zusammenstoß eines Segelbootes mit einem größeren Motorboot dessen Kraftstofftanks leck werden, dann kann der Halter des Motorbootes mit den Folgen der scharfen Haftung des Wasserhaushaltsgesetzes rechnen.

Sofern der Segelbootfahrer die Schuld an der Kollision trägt, muss er auch mit Regreßansprüchen des Motorboothalters rechnen. Dabei schützt wiederum der Abschluß einer Sportboothaftpflichtversicherung.

Notwendige Fahrerlaubnis

Bei allen Schadenfällen, die mit einem Sportboot verursacht werden, ist als Voraussetzung für den Versicherungsschutz natürlich das Vorhandensein der behördlich vorgeschriebenen Fahrerlaubnis, z. B. der Motorbootführerschein, zu erwähnen.

Vorsicht beim Anmieten

Sofern Sie sich allerdings ein Motorboot oder ein Segelboot mit Motor anmieten, besteht kein Schutz durch die Privathaftpflichtversicherung. Um nicht selbst zur Kasse gebeten zu werden, sollte sich der Mieter vom Vermieter bestätigen lassen, dass dieser eine Sportboothaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, durch welche die persönliche gesetzliche Haftpflicht des jeweiligen Führers mitversichert ist.

Abschließend sei noch die Bootskaskoversicherung erwähnt, die zur Komplettierung des Versicherungsschutzes den Schaden am eigenen Boot abdeckt.

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