A. Feßler Finanzberatung - Finanz- und Versicherungsmakler
Tierhalterhaftpflicht
Tierhalterhaftpflicht

Die Haftungsgrundlage

Der Halter von Tieren haftet bereits dann, wenn durch das bloße tierische Verhalten ein Schaden verursacht wurde (sog. "Gefährdungshaftung").

Allerdings lässt der Gesetzgeber eine Ausnahme zu. Wird der Schaden nämlich durch ein Haustier verursacht, das aus beruflichen Gründen gehalten wird oder das für den Unterhalt des Tierhalters bestimmt ist, haftet der Halter dann nicht, wenn er nachweisen kann, dass er sein Tier stets sorgfältig beaufsichtigt hat und ihn daher kein Verschulden trifft.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung

Auch für den oben genannten Tatbestand gibt es eine Haftpflichtversicherung. Die Versicherer versichern jedoch nach einem System, welches denen von Zoologen nachempfunden wurde. Sie unterscheiden zwischen Haustieren, gezähmten Tieren und wilden Tieren.

Zu den Haustieren gehören die zahmen Tierarten, die vom Menschen in seinem Bereich gehalten werden:

  • Hunde, Pferde, Ponys und Esel;
  • Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Tauben und Hühner;
  • Katzen, Kanarienvögel, Wellensittiche, Papageien, Meerschweinchen und ähnliche im Haushalt gehaltene Tiere.

Zu den gezähmten wie den wilden Tierarten gehören beispielsweise die im Winter durch ständige Fütterung an den Menschen gewöhnten Rehe, Affen und Bienen.

Welche Tiere fallen unter welche Versicherung?

Hunde, Pferde, Ponys und Esel

Für diese Gruppe ist eine besondere Tierhalterhaftpflichtversicherung erforderlich.

Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Tauben und Hühner

Wenn diese Tiere zu landwirtschaftlichen oder gewerblichen Zwecken gehalten werden, ist ebenfalls eine prämienpflichtige Versicherung erforderlich. Ist dies nicht der Fall, so fallen diese Tiere in den Deckungsbereich der Privathaftpflichtversicherung.

Ebenfalls in die Privathaftpflichtversicherung fällt die folgende Tiergruppe:

Katzen, Kanarienvögel, Wellensittiche, Papageien, Meerschweinchen und ähnliche im Haushalt gehaltene Tiere.

Sollten Sie eine Tierart in keiner der drei erwähnten Gruppen wiederfinden, klärt Ihr Versicherungsmakler, in welche Versicherungsart selbige einzuordnen ist. Gute Versicherer schließen gewisse Tiere auch prämienfrei oder gegen Zuschlag in die Privathaftpflichtversicherung mit ein.

Ist der Hund auch im Ausland versichert?

Dieser Problematik haben die Haftpflichtversicherer Rechnung getragen und im Ausland vorkommende Schadenereignisse in den Versicherungsschutz einbezogen. Allerdings darf der Auslandsaufenthalt nicht länger als 1 Jahr dauern.

Dabei ist darauf zu achten, dass alle rechtlichen Formalitäten des Auslandsaufenthaltes erfüllt werden (z.B. Nachweis bestimmter Impfungen).

Vorsorgeversicherung bei neuen Tieren

Für neu entstehende Haftpflichtrisiken besteht bis zur nächsten Hauptfälligkeit Ihres Privathaftpflichtversicherungsvertrages (und bestimmter anderer Haftpflichtverträge) vorläufiger Versicherungsschutz. Ihr neuer Hund wäre also zunächst mitversichert.

Da sich dieser Grundsatz der Vorsorgeversicherung nicht nur auf Tiere bezieht, sondern für fast alle später hinzukommenden neuen Haftpflichtrisiken, es aber auch hier Ausnahmen gibt, ist in jedem Falle der Rat des Versicherungsmaklers einzuholen.

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