A. Feßler Finanzberatung - Finanz- und Versicherungsmakler
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Rechtsschutz

Rechtsschutz ist jetzt wichtiger denn je!

Deutschland ist ein moderner Industriestaat mit unzähligen und komplizierten Gesetzen und Verordnungen. Selbst rechtlich vorgebildete Menschen stehen dieser Flut von Paragrafen meist hilflos gegenüber. So kommt es nicht selten vor, bewusst oder unbewusst, dass Missverständnisse oder gar Verstöße zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen.

Recht bekommt heute (meist) der (finanziell) Stärkere!

Es ist einfach leichter, sein Recht durchzusetzen, wenn man finanziell den Rücken frei hat. Ohne den fachkundigen Rat eines Anwalts ist die Rechtssuche für den Laien ein oft schwieriges oder gar aussichtsloses Unterfangen.

Recht ist kein kostenloses Gut.

Wer Anwälte und Gerichte sowie die Hilfe von Zeugen in Anspruch nehmen möchte, braucht Geld.

Wer schon einmal vor Gericht gestritten hat, weiß, dass es viel Geld kosten kann. Wer es nicht weiß, dem geben wir gerne Informationen über mögliche Prozesskosten.

Seien Sie jedoch gewiss: Es wir teuer, wenn man sich den "Luxus" leisten will, sein Recht durchzusetzen.

Wenn Sie nicht schon aus Kostengründen auf Ihr Recht verzichten müssen, dann ist die Leistung einer Rechtsschutz-Versicherung unerlässlich. Mit dem Abschluss einer Rechtsschutz-Versicherung sind Sie in der von Ihnen gewünschten starken Position, denn der Versicherer übernimmt Ihr Kostenrisiko im Rahmen der versicherten Leistungen.

Wir helfen Ihnen zur Chancengleichheit - auch mit finanziell starken Gegnern!

Lassen Sie beruhigt den Anwalt Ihres Vertrauens für sich tätig werden, wenn Sie Ihr gutes Recht erlangen und bewahren möchten.

Die Leistungen eines Rechtsschutzversicherers

Es werden die Kosten für den versicherten Rechtsschutzfall bis zur vereinbarten Höhe übernommen. Versicherer leisten schon bis zur unbegrenzten Höhe.

Es können aber auch Kosten übernommen werden, wenn das zuständige Gericht nicht innerhalb Europas oder den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres liegt. Hier sind die Kosten meist begrenzt (z. B. 100.000 Euro).

Oft kommt es vor, dass Strafkautionen (sowohl im Inland wie auch im Ausland) anfallen. Auch für diesen Fall leisten die meisten Versicherer in begrenzten Höhe (z.B. 100.000 Euro).

Wer ist versichert?

Als Versicherungsnehmer besteht für Sie und Ihre Familie Rechtsschutz. Darunter fallen (je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich):

  • Ihr Ehegatte oder der nichteheliche Lebenspartner.
  • Ihre minderjährigen und unverheirateten, volljährigen Kinder ohne Altersgrenze (letztere bis sie eine berufliche Tätigkeit ausüben und dafür ein Entgelt erhalten). Es sind aber auch Kinder mitversichert, solange für diese Kindergeld- oder Kinderfreibetragsanspruch besteht.
  • Die Kinder Ihrer mitversicherten Kinder.
  • Ihre, die Ihres Ehegatten oder Ihres nichteheliches Lebenspartners mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden, alleinstehenden Elternteile oder nicht (mehr) erwerbstätigen Eltern.
  • Singles können sich ggf. auch gegen einen Prämienabschlag besonders günstig versichern. Fragen Sie uns gerne nach entsprechenden Tarifen und Besonderheiten.

Was ist versichert?

Der Versicherungsschutz ist je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich und weist auch unterschiedliche Leistungshöhen auf. Hier nennen wir Ihnen exemplarische Leistungen eines deutschen Rechtsschutz-Versicherers. Nähere Informationen erhalten Sie nach Prüfung Ihres individuellen Versicherungsbedarfs.

Versicherungsschutz für Nichtselbstständige und Selbstständige (ohne die Absicherung deren gewerblichen Risiken), sofern entsprechend beantragt und versichert:

  • im Privatbereich
    bei Risiken des täglichen Lebens (einschließlich der Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fahrgast, Fußgänger usw.) wie z. B.
    • aus Kauf- und Dienstleistungsverträgen,
    • bei Streitigkeiten aus Straf- und Bußgeldsachen,
    • die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
    • bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt oder
    • den Sozialversicherungsträgern sowie
    • aus der Eigenschaft als Arbeitgeber von hauswirtschaftlichen Beschäftigten.

  • Im Berufsbereich
    als Nichtselbstständige (Arbeiter/Angestellter/Beamte) bei rechtlichen Auseinandersetzungen wie z. B.
    • Kündigung oder
    • Änderung des Arbeitsverhältnisses, bis hin zu
    • steuerrechtlichen Themen.

  • Im Verkehrsbereich
    • als Eigentümer oder Halter aller zugelassenen, vorübergehend zugealssenen oder auf den Namen der versicherten Personen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger - kein Versicherungsschutz besteht für gewerblich genutzten Fahrzeuge, mit der Ausnahme von PKW und Kombis-,
    • als Erwerber, Mieter oder Leasingnehmer solcher Fahrzeuge
    • als Fahrer von fremden Fahrzeugen aller Art.
    • Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft sind bei privater Nutzung mitversichert.
    • Alle berechtigten Faherer und Insassen der versicherten oder gemieteten Fahrzeuge sind ebenfalls geschützt - dies gilt nicht für Ihre Beschäftigten und Beschäftigte Ihrer Familie.
    • In der Leistungsart Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht umfasst der Versicherungsschutz zusätzlich die Versicherungsverträge, die Dritte für Ihre Fahrzeuge und die Ihrer Familie abschließen.
    • Motorfahrzeuge zu Lande, die in Ihrem oder im Eigentum Ihrer Familie stehen, aber auf Dritte zugelassen sind.

  • Im Immobilienbereich
    • für Eigentümer und/oder
    • Mieter

aller selbstbewohnten Wohneinheiten und Grundstücke (z. B. Schrebergarten, Obstgrundstück) je nach gewähltem Leistungspaket auch im Ausland - ohne Vermietung - mit dazugehörigen Garagen und Kraftfahrzeug-Abstellplätzen.

Das zahlt die Rechtsschutzversicherung

Im wesentlichen sind die Leistungen der Rechtsschutz-Versicherung ähnlich und decken sich in vielen Bereichen. Trotzdem weisen wir darauf hin, dass eine individuelle Betrachtung Ihres Risikos unerlässlich ist und die hier vorgestellten Leistungen exemplarisch gelten.

Die exemplarischen Leistungen

  1. Die gesetzliche Vergütung eines am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwaltes / Notars Ihrer Wahl.
  2. Die Kosten eines Korrespondenzanwaltes bei einem Rechtsschutzfall im Ausland sowie bei inländischen Verfahren - mit Ausnahme von Disziplinar-, Straf-, Ordnungswidrigkeitsverfahren und Verfahren in Datenschutzangelegenheiten -, soweit Sie mehr als 100 km Luftlinie von dem zuständigen Gericht entfernt wohnen.
  3. Gerichtlich festgesetzte Kosten für
    • das Gericht,
    • Sachverständige und Zeugen, die das Gericht beizieht,
    • die gegnerische Nebenklage,
    • den Gerichtsvollzieher.
  4. Die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur zweifachen Höhe der Gebühren, die bei Anrufung eines Gerichts in erster Instanz entstehen.
  5. Die Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
  6. Die Kosten eines technischen Sachverständigen im Verkehrsstraf- und Bußgeldverfahren sowie bei Kfz-Kauf- und Reparaturverträgen.
  7. Die Kosten eines in- oder ausländischen Sachverständigen für die Geltendmachung von Ersatzansprüchen wegen der im ausland eingetretenen Beschädigungen eines Motorfahrzeuges.
  8. Die Reisekosten, wenn Sie zum zuständigen Gericht im Ausland reisen müssen, weil Ihr persönliches Erscheinen angeordnet wurde (einschließlich Tage- und Übernachtungsgeld).
  9. Die Prozesskosten des Gegners, falls Sie zu deren Erstattung verpflichtet sind.
  10. Übersetzungskosten, Dolmetscherkosten (Ausland),
  11. Kautionen als zinsloses Darlehen bei Strafverfolgungsmaßnahmen im In- und Ausland, damit Sie wieder freikommen, wenn Sie festgenommen werden sollten. Die Höchstsumme für diese Kaution ist meist nach oben begenzt (z. B. 100.000 Euro).

Wichtige sonstige Informationen

  • Wartezeit Häufig gibt es Warte- oder Karenzzeiten, innerhalb derer keine Leistung erfolgt.
    Meist handelt es sich um
    • Arbeits-Rechtsschutz und
    • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
    und beträgt drei Monate. Manche Leistungen beginnen aber erst mit einer Wartezeit von sechs Monaten ab Vertragsbeginn. Über Leistungen, die mit Wartezeiten belegt sind und deren mögliche Dauer informieren wir Sie gerne.

  • Versicherungssumme Es gibt zunehmend Versicherer, die im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung Ihre Kosten in unbegrenzter Höhe übernehmen. Über mögliche Begrenzungen informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch.

  • Geltungsbereich Allgemein besteht Versicherungsschutz weltweit. Allerdings wird die "unbegrenzte Höhe" des Versicherungsschutzes davon abhängig gemacht, soweit ein Gericht oder eine Behörde gesetzlich zuständig ist oder wäre, wenn ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden würde in:
    • Europa und den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres (das sind: der asiatische Teil der Türkei, Syrien, Libanon, Israel, Ägypten, Libyen, Tunesien, Algerien und Marokko),
    • auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder auf Madeira
    • Die Grenze Europas zu Asien verläuft entlang des Urals und der Grenzen von Russland und Georgien zu Kasachstan, Aserbaidschan und Armenien.
    Die Begrenzung des Versicherungsschutzes ist deutlich nieriger (z. B. 100.000 Euro), wenn das zuständige Gericht nicht im oben genannten Bereich liegt.

  • Selbstbeteiligung (SB) Die Selbstbeteiliung differiert von 0,-- Euro bis 300,-- Euro oder mehr. Der Rechtsschutz-Versicherungsvertrag kann nach Ihren Wünschen gestaltet werden.
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