A. Feßler Finanzberatung - Finanz- und Versicherungsmakler
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Motorrad-Versicherungen müssen sein. Aber teuer?? NEIN!

Wir wollen hier nicht Goethe oder Schiller Konkurrenz machen. Aber eines steht fest: Es gibt erhebliche Unterschiede in den Tarifen und Annahmebedingungen der verschiedenen Versicherer - und wir kennen sie - zu Ihrem Vorteil.

Und was gibt es Schöneres, als an einem schönen Wochenende mit dem Motorrad über die Landstraßen zu fahren oder an Biker-Treffen teilzunehmen und die Gewissheit zu haben, sich über Versicherungsschutz keine Sorgen machen zu müssen?

Neben unterschiedlicher Rabatteinstufungen für Neueinsteiger bis hin zur Ablehnung wertvoller oder traditioneller Motorräder - den gesamten Überblick über den Versicherungsmarkt bringt nur, der die Tarife der verschiedenen Versicherer zu Ihrem Vorteil nutzen kann.

Daher nutzen Sie unseren Vergleichsservice für Ihre preiswerte Krad-Versicherung:

Grundsätzlich unterscheiden Versicherer in folgende Zweirad-Klassen:

  • Kleinkrafträder mit Kennzeichen unter 50ccm
  • Krafträder und -roller über 125 ccm oder 11 kW
  • Leichtmofa, Mofa, Moped bis 50 km/h
  • Leichtkraftroller 50 - 80 ccm und bis 80 km/h
  • Leichtkraftroller 80 - 125 ccm und bis 80 km/h und 11 kW
  • Leichtkraftroller 50 - 125 ccm / über 80 km/h bis 11 kW / ab 18 J.
  • Leichtkraftroller 50 - 80 ccm und bis 80 km/h
  • Leichtkraftroller 80 - 125 ccm und bis 80 km/h und 11 kW
  • Leichtkraftroller 50 - 125 ccm / über 80 km/h / bis 11 kW / ab 18 J.

Krad-(KFZ-)Haftpflichtversicherung

Im Gegensatz zur freiwilligen Fahrzeug-(Kasko-)Versicherung schreibt der Gesetzgeber den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Kraftrad zwingend vor. Sie springt ein, wenn mit dem Motorrad, dem Mofa, dem Roller oder jedem anderen versicherungspflichtigen Zweirad Personen- oder Sachschäden verursacht werden.

Sie soll den Unfallopfern Schadenersatz garantieren und den Unfallverursacher vor dem wirtschaftlichen Ruin schützen. Zudem gewährleistet sie, dass das Opfer eines Verkehrsunfalls auch dann Schadenersatz erhält, wenn der Schädiger schuldlos ist.

Trotzdem aber bleibt eine Vollkaskoversicherung für das Motorrad sinnvoll, da hier Schäden versichert sind, die von der Haftpflicht nicht abgedeckt werden. Welcher Versicherer diese Deckung übernimmt, klären wir gerne für Sie.

Die Kraftrad-(Kfz-)Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn gesetzliche Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer und alle berechtigten Fahrer des Krades bestehen. Neben dem Versicherungsnehmer sind der Halter, der Eigentümer, der Beifahrer und der Fahrer versichert.

Im Rahmen der Betriebsgefahrhaftung (Gefährdungshaftung) können auch Haftpflichtansprüche bestehen, wenn dem Fahrer oder Halter kein Verschulden nachgewiesen werden kann, z.B. wegen eines technischen Defekts an seinem Motorrad.

War das Unfallereignis hingegen "unabwendbar", besteht keine Zahlungspflicht für den Versicherer.

Krad-Vollversicherung (Vollkasko)

Warum Vollkasko-Versicherung für das Motorrad?

Die Krad-Haftpflichtversicherung kommt für den Schaden des Unfallgegners auf, aber nicht für den am eigenen Motorrad. Außerdem kann es passieren, dass Bikes am Straßenrand oder auf dem Parkplatz "Opfer" von Sachbeschädigung werden. Um hier vorzubeugen, empfiehlt sich eine Vollkaskoversicherung.

Krad-Teilversicherung (Teilkasko)

Was ist versichert?

Die Beschädigung, die Zerstörung und der Verlust des Motorrades und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile, und zwar

  • durch Brand oder Explosion;
  • durch Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Raub oder Unterschlagung;
  • durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Ãœberschwemmung (Elementargefahren);
  • durch Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild;
  • gegen Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs und Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss.

Tarifrechner

Wichtige Information zu den Tarifrechnern
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