A. Feßler Finanzberatung - Finanz- und Versicherungsmakler
GKV
Gesetzliche Krankenversicherung

Auch wer gesetzlich pflichtversichert ist, kann sich seine Krankenkasse aussuchen.

Seit dem 01.09.2009 der Gesundheitsfonds in Kraft getreten ist, beträgt der einheitliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung 14,9 %. In der gesetzlichen Kasse werden die Beiträge nach dem Einkommen berechnet und beträgt einen festgelegten Prozentsatz von Einkommen, maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 3.750 € (2010) monatlich bzw. 49.950 € jährlich (2010).

Die Versicherungsbeiträge sind lebenslang von Einkommen abhängig und verändern sich mit steigendem Gehalt ständig. Je höher das Einkommen - um so höher auch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse.

Alle nicht erwerbstätigen Familienmitglieder sind beitragsfrei mitversichert (Ehepartner, Kinder). Eine geringfügige Beschäftigung (bis 400 Euro im Monat) zählt nicht als Erwerbstätigkeit. Für Auszubildende gilt eine Geringverdienergrenze von 325 € im Monat (seit 1.8.2003; Stand 2010).

Bis zum 25. Lebensjahr sind Schüler und Studenten ebenfalls mitversichert. Sofern Wehr- oder Ersatzdienst abgeleistet wurde, verlängert sich das Endalter entsprechend.

Darüber hinaus sind Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger ebenfalls in der gesetzlichen Krankenkasse versichert.

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